Das Recht am Bild

Die Tage habe ich mich (wieder einmal) darüber geärgert, dass meine Bilder ungefragt aus einer geschlossenen Facebook-Gruppe auf mehreren Facebook-Seiten mit kommerziellem Interesse geteilt wurden. Natürlich freue ich mich, wenn meine Bilder von Privatpersonen geteilt und geliked werden.

Wenn aber eine kommerzielle Seite meine Bilder einfach ungefragt auf der eigenen Seite teilt, dann bin ich ziemlich verärgert. Im besonderen Fall war es auch noch so, dass ich das Bild für meine Bodensee-Seite (mein-bodensee) zurück gehalten hatte und dadurch auf diesen kommerziellen Seiten vorab veröffentlicht wurde. Dazu kam, dass ich das Bild in der Gruppe mit meinem Privatprofil gepostet hatte. Durch die Veröffentlichung auf den Seiten ist es dadurch eine einseitige Win-Situation.

Derzeit gibt es gerade ein anhängendes Verfahren, in dem es darum geht, dass eine Fahrschule ein Bild von Marco Reuss (Fußballer) auf deren Facebook-Seite geteilt hatte. Ursprünglich kam das Bild von dem großen deutschen Boulevard-Blatt mit vier Buchstaben.

Der „Teilen-Button“ suggeriert etwas dieses „ist-Gratis-Denken“. Dabei muss man aber eines sehen: Sowohl bei der Seite der Fahrschule als auch der beiden Bodensee-Seiten, die mir aufgefallen waren, handelt es sich letztendlich um Unternehmen. Facebook ist für diese eine Werbe-Plattform (wie für mich auch). Nur durch Content generieren sie Fans. Fans, die dann vielleicht auf deren Internetseiten gelangen und so den Umsatz generieren. Mit der Aussage „über 5.000 Fans auf unserer Facebook-Seite“ verkaufen diese Unternehmen ihre Werbeplätze natürlich wesentlich besser. Es sind also keine caritativen Einrichtungen!

Früher, vor der Zeit des Internets, bezahlten Zeitungen, Zeitschriften und Unternehmen für Bilder von Fotografen. Die AGBs von Facebook, die explizit das Teilen erlauben, vermitteln etwas den Eindruck, dass nun alle Bilder, die auf Facebook veröffentlich werden, kostenlos in der eigenen Marketing-Strategie verwendet werden dürfen. Dem ist jedoch nicht so.

Denn über den AGBs von Facebook, Google & Co. steht immer noch das nationale bzw. das internationale (EU) Recht. Und beide kennen ein Recht am eigenen Bild.

D.h. nicht, dass ich gegen das Teilen meiner Bilder bin. Im Gegenteil. Auch ich poste ab und zu an einer solchen Seite eines meiner Bilder. Aber eben an solchen Seiten, die dann meinen Namen nennen und auch auf meine Facebook-Seite verlinken. Das ist dann eine faire Win-win-Situation. Sicher werde ich z.B. nie ein Bild an eine Facebook-Seite einer rechtspopulistischen Partei posten. Und genauso wäre ich extrem verärgert, wenn eine solche Seite eines meiner Bilder einfach teilen würde und so den Eindruck vermitteln würde, dass ich dieser Partei nahe stehe.

Auch Hobby-Fotografen sollten auf dieses Recht am eigenen Bild zumindest aufmerksam machen, wenn die Bilder ungefragt und/oder ungewollt kommerziell verwendet werden. Facebook-Seiten von Unternehmen sind nichts anderes, als die Flyer, die früher gedruckt wurden. Und da hätte es kaum jemand zugelassen, dass sein eigenes Bild ungefragt verwendet wird.

Hobby-Fotografen freuen sich anfangs einfach darüber, dass ihr Bild geteilt wurde. Dann stellt sich vielleicht der Erfolg ein. Und dann wird es zum einen schwierig, einen Marktwert zu definieren und auch frühe Bilder zu kontrollieren.

Unabhängig des Ausgangs, der oben angesprochenen Abmahnung gibt es einen moralischen Anspruch. Leider scheinen immer mehr Unternehmen diesen zu verlieren.

Abschließend mal ein Beispiel, wie es gut laufen kann: Ich hatte einmal ein Bild an die Facebook Seite von „Meine Schweiz“ gepostet. Darauf bekam ich eine Nachricht mit der Info, dass sie gerne das Bild teilen würden. Möchten aber vorab anfragen, ob Sie auf eine Facebook- oder Internet-Seite verlinken können. So funktioniert Win-Win.

Nachtrag:
Im Nachgang meines HB-Männchens-Ausflugs suchte bodenseeferien.de den Dialog mit mir (Im Gegensatz zu der schweizer Seite, die mit sehr viel Unwahrheiten und Unwissen reagierte). Was ich sehr gut fand. Es war ein (denke ich) sehr konstruktives Gespräch. In diesem formulierte ich meine Gedanken, wie es für beide Seiten gut sein kann:

Bei Bildern, die durch (Hobby-)Fotografen an die Chronik der jeweiligen Seite gepostet werden, kann der Seitenbetreiber wohl davon ausgehen, dass sich der Bildautor über ein Teilen freut. Ggf. könnte man noch den Weg gehen, wie es „Meine Schweiz“ tut (siehe oben).

Möchte man ein Bild eines (Hobby-)Fotografen von seiner Seite oder aus einer Gruppe, in der er es geteilt hat, veröffentlichen, sollte man als gewerblicher Facebook-Seitenbetreiber den Bildautor vorher um Erlaubnis fragen. Vielleicht möchte er ja diese Publicity überhaupt nicht…

Jedenfalls denke ich, dass es zur Teilen-Funktion von Facebook noch in diesem Jahr zu interessanten und guten Rechtsurteilen kommt. Derzeit scheint dies noch ein rechtsfreier Raum zu sein.

Falls ihr auch Erfahrungen oder Gedanken zu dem Thema habt, freue ich mich über eure Kommentare…

Interessante Links:
http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/6297-fotoswebsite-bildrechte-urheberrecht-bildportale.html

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kann-das-teilen-von-fotos-auf-facebook-zu-einer-urheberrechtsverletzung-fuehren_054778.html

Schreibe einen Kommentar