Heute verabschiedeten die Abgeordneten des EU-Parlaments Vorschläge zur Reformierung des EU-Urheberrechts.
Im Vorfeld sorgte ein Vorschlag für ziemliches Aufsehen. In meinem Blog-Beitrag vom 25. Juni hatte ich darüber berichtet.
Vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte;
Der Vorschlag hätte letztendlich bedeutet das, wenn er so als Änderung des EU-Urheberrechtes umgesetzt worden wäre, die Panoramafreiheit, wie wir sie in Deutschland kennen, deutlich eingeschränkt worden wäre.
Mehr als eine halbe Millionen Menschen haben die Petition auf Change.org unterzeichnet, die sich gegen diese Formulierung wehrte. Ich selbst hatte etwa 20 Abgeordnete des EU Parlaments per E-Mail angeschrieben und aufgefordert, diese Formulierung nicht zu unterstützen.
Diese Botschaften, auch aus vielen anderen Medien, sind wohl bei den Abgeordneten angekommen. Die Mehrheit lehnte heute die Formulierung ab und damit geht sie nicht in die Vorschläge zur Reformierung des EU-Urheberrechts ein.
Nur ein Etappensieg
Es muss klar sein, dass man das Thema weiter verfolgen muss. Bis Ende 2015 wird die EU-Kommission dann einen Vorschlag zur Modernisierung des EU-Urheberrechts vorlegen.
Den Stein ins Rollen gebracht hat unser „Super EU-Internetkommissar Günther Öttinger“ der ein einheitliches Urheberrecht für Europa möchte. Sicher macht es Sinn, das Urheberrecht auf das digitale Zeitalter zu reformieren und EU-einheitlich zu gestalten. Hierbei geht es ja auch um Streaming-Dienste, die Digitalisierung von Büchern u.ä.
Was geht das uns Fotografen an?
Die EU-Abgeordnete Julia Reda, einzige deutsche Piratin im EU-Parlament, hatte mit ihrem Blog-Beitrag aufgezeigt, welche Auswirkungen dies im Bereich Bild und Video haben könnte. Für die überwiegende (veraltete, vergreiste) Mehrheit im EU-Parlament scheint das Internet etwas Böses zu sein, vor dem der Künstler durch Gesetze geschützt werden soll.
Eigentlich ist die Aufregung, bezogen auf Bild- und Videomaterial, nicht zu verstehen. Ein Künstler oder Architekt wird beauftragt etwas zu schaffen. Dafür wird er entsprechend entlohnt. Eine Änderung, die darauf zielen würde, dass der Kulturschaffende mit der Zeit über Nutzungsrechte entlohnt wird (wobei er natürlich selbst schauen muss, ob jemand sein Werk kommerziell verwendet), würde dazu führen, dass Künstler und Architekten überhaupt nicht mehr entlohnt würden mit der Begründung, dass sie langfristig an der Vermarktung verdienen. Und das auch noch 70 Jahre nach deren Tod (was sie sicherlich besonders freut 😉 )
Jedenfalls – fürs erste ist der Vorschlag (oben) des Abgeordneten Jean-Marie Cavada vom Tisch. Doch ausgestanden ist das Thema noch nicht. Bis Ende des Jahres soll es ein EU-einheitliches Urheberrecht geben. Heute ging es erst einmal darum, welche Vorschläge dafür in die nächste Runde gehen.